Gemeinwohl – Berührungsgruppe „Mitarbeitende“
Der Nebenerwerbs – Betrieb Gute Frücht trägt an das Einkommen der Familie bei. Der Betrieb beschäftigt normalerweise saisonal zwei Angestellte über mehrere Monate und punktuell zur Ernte und zum Baumschnitt auch zusätzliche Mitarbeiter*innen. Die Verträge sind nach dem Kollektivvertrag der „Gemüse- und Obstbaubetriebe Tirols“ erstellt, der die Rahmenbedingungen festlegt. Die Stundenlohnsätze sind darin allerdings viel zu tief angesetzt – sowohl für die Mitarbeiter*innen wie auch für die Betriebsführerin. Deshalb ist eine Betriebsindividuelle Erhöhung der Stundensätze notwendig, ergänzt durch kreative Wege zum Erreichen von fairen Produktpreisen.
Gute Frücht bezahlt Mitarbeiter*innen über dem Stundenlohn des Kollektivvertrags von 2020 (10 Euro anstatt 8,10 Euro brutto pro Stunde). Dieser Lohn ist allerdings immer noch zu niedrig, wenn eine voll beschäftigte Person davon leben müsste. Das betrifft auch die Betriebsführerin (Stundenlohn für Obstbaumeister*in laut Kollektivvertrag 12,35 Euro brutto). Der Privatverbrauch einer Familie liegt laut Grünem Bericht von 2019 bei durchschnittlich 37‘394 Euro pro Betrieb – dies ergibt umgerechnet monatlich 3116 Euro (brutto 5298 Euro). Dieses Monatseinkommen bedeutet einen Stundenlohn von rund 25 Euro netto/Stunde. Hingegen war 2020 das Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe in Österreich durchschnittlich 27.966 €, das Einkommen der Bergbauernbetriebe in Tirol bei durchschnittlich 16.445 €. Bei durchschnittlich 1,51 betrieblichen Arbeitskräften zuzüglich Personalaufwand entspricht das faktisch in Tirol Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft von 11.589 Euro je betrieblicher Arbeitskraft.
Landwirtschaftliche Betriebe in Tirol können also keine Familie ernähren. Die Erzeugerpreise sind viel zu tief als, dass sie kostendeckend sind und die Förderungen nicht hoch genug um die Differenz auszugleichen. Eine Chance um faire Produktpreise zu erzielen wird in der überbetrieblichen Direktvermarktung und der solidarischen Landwirtschaft gesehen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen wäre eine gute Basis um diese Misere zu verbessern.
Die Mitarbeiterinnen beteiligen sich je nach Notwendigkeit an allen Arbeiten des Betriebes – gefährlichere Arbeiten ausgenommen. Das Ziel ist es MitarbeiterInnen über mehrere Jahre aufzubauen und ihnen die Abläufe des gesamten Betriebes näher zu bringen. Dies ist für beide Seiten ein zentraler Nutzen: einerseits Erfahrungsgewinn und andererseits effiziente Arbeitsleistung. Mitbestimmung und Transparenz im Betrieb sind im Rahmen der solidarischen Landwirtschaft verstärkt über den ständigen Austausch mit den Ernteteilerinnen möglich. Da die solidarische Landwirtschaft und die MitarbeiterInnen faktisch jedoch kein Risiko tragen, werden die relevanten Entscheidungen bezüglich Investitionen, Erntebeginn, Begrünungsmanagement, Bewässerung, Verkaufswegen, etc. von der Betriebsleiterin gefällt.